Wirtschaft, keine Werkstatt.
Inklusion kann jeder etablieren
- 100% sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
- Verpflichtung, zwischen 30 % und 50 % der Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (nach § 215 SGB IX) zu besetzen
- Wirkung entsteht durch gemeinsame Leistung und Flexibilität in der Arbeitsplatzgestaltung